Bremerskamp II + III
Arne Mahnhardt
0157/78 22 880 20
Bremerskamp V
Klaus Brüggemann
0431/240 72 43
Bremerskamp IV
Klaus Brüggemann
(Vertretung)
Tel. 0431/240 72 43
....und sonst noch?
Die Wasserwarte übernehmen die Aufgabe, dass die Wasserversorgung in den Anlagen gewährleistet ist.
Sollten Leckagen (Rohrbrüche, defekte Zähler usw.) auftreten,
ist in diesem Falle sofort der Wasserwart zu informieren.
Dieser wird sich um die Angelegenheit kümmern
und ggf. den Vorstand über die Sachlage informieren.
Falls der Wasserwart nicht erreichbar ist,
ist der Obmann/ die Obfrau oder der Vorstand
über den Schadenfall zu informieren.
Die Wasserversorgung untersteht ausschließlich dem Wasserwart .
Vom Wasserwart gesetzte Stopfen sind auch nur von ihm
selbst wieder zu entfernen und für den Pächter kostenpflichtig!
(25,- Euro/Stopfen = Mitgliederbeschluss von 2024)
Sofern die Wetterlage es zulässt, wird das Wasser
Anfang der Gartensaison am 1. Samstag im April angestellt.
Hierzu müssen die Zähler rechtzeitig eingebaut
und die Hähne geschlossen sein.
Sollte der Vorstand einen anderen Termin festsetzen,
so ist dieser bindend für alle!!!!!
Alle Wasserzähler haben eine Eichzeit von 6 Jahren.
Der Verein gibt eine 2-jährige Zusatzfrist;
nach 8 Jahren muss ein neuer Zähler eingebaut werden.
Am letzten Samstag im Oktober wird das Wasser wieder abgestellt
und die Zähler abgelesen.
Auch hier gilt:
Sollte der Vorstand einen anderen Termin festsetzen,
so ist dieser bindend für alle!!!!!
Der Wasserverbrauch wird vom jeweiligen Obmann/Obfrau
schriftlich festgehalten und durch die Unterschrift
des Pächters „quittiert“.
Alle dokumentierten Verbrauchszahlen werden von
der Rechnungsführerin bearbeitet und mit
der bereits geleisteten Wassergeldpauschale gegengerechnet.
Der Pächter erhält am Ende des Jahres,
spätestens Anfang des neuen Jahres die Jahresrechnung
mit dem errechneten Verbrauchswert
und dem zu zahlenden Pachtbeitrag.
Anmerkung:
Wer einen neuen Wasserzähler benötigt,
kann diesen in einem Baumarkt erwerben.