1.

Der Kleingärtner, seine Angehörigen sowie Gäste sind verpflichtet, alles zu vermeiden, was die Ruhe und Ordnung in der Gartenanlage stört sowie das Gemeinschaftsleben beeinträchtigt!


 2.

Es wird von allen Gartenpächtern eine kleingärtnerische Nutzung erwartet.


3.

 Gartenabfälle sind grundsätzlich zu kompostieren, können jedoch außerhalb der Gartensaison in der Zeit vom 15. Oktober – 15. März verbrannt werden.


4.

 Der Pächter ist verpflichtet, am Eingang seiner Parzelle ein deutlich sichtbares Schild anzubringen, aus dem der Pächtername sowie die Parzellennummer

 zu ersehen sind.


5.

Das Befahren der Gartenwege mit Motorfahrzeugen aller Art ist nicht gestattet.

(Auch Motorrädern und -rollern ist das Befahren der Gartenwege nicht gestattet!) Alle Fahrzeuge sind auf den Parkplätzen abzustellen.


6.

 Hecken sind auf eine Höhe von 1,20 m zu schneiden. Ab 24. Juni ist das

Hecke schneiden erlaubt. Hierbei auf Vogelbrut achten!


7.

 Jeder Pächter ist verpflichtet, an Gemeinschaftsarbeiten teilzunehmen.


8.

 Vor der Parzelle ist der angrenzende Weg bis zur Hälfte vom Pächter sauber zu halten. Das heißt, entweder Rasenmähen oder Unkraut frei zu halten.


9.

 Jeder Pächter ist angehalten, mit dem Wasserverbrauch sparsam zu sein.

Bei Leckagen oder anderen Wasserproblemen ist der Wasserwart zu informieren!


10.

 Vor Errichtung von Baulichkeiten aller Art ist die Genehmigung des Vorstandes einzuholen. Dies gilt auch für An-, Um- und Ausbauten an bzw. vor bestehenden Bauten.